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Allerburg
Im Norden des Altkreises Worbis, unweit der Gemeinde Bockelnhagen liegt auf einem nordwestlichen Ausläufer der Eichsfelder Grenzhöhe die Ruine der Allerburg. Ob zur Frankenzeit oder noch früher an gleicher Stelle eine befestigte Anlage existierte, kann nicht mit Bestimmtheit behauptet werden. Erstmalig 1266 urkundlich erwähnt, wird die Allerburg Stammsitz der Familie von Minnigerode, die das dazu gehörende Gericht mit vier Dörfern (Bockelnhagen, Silkerode, Zwinge und Weilrode) und einigen Wüstungen besaßen. Die feudale Herrschaft gehörte zur Südharzer Grafschaft Lutterberg-Scharzfeld und somit war die Burg Grenzfeste gegen das südliche mainzische Eichsfeld und gegen das westliche Herzogtum Braunschweig-Grubenhagen. Deshalb erfolgte im 14. Jahrhundert der wehrhafte Ausbau der Anlage; es entstand eine Ober- und Unterburg.
Mit dem Aussterben der Lutterberger Linie (14. Jahrhundert) begannen die jahrhundertelangen Streitigkeiten um die Besitzrechte an der Allerburg zwischen der Landgrafschaft Hessen, als Oberlehnsherr der Grafen von Honstein (Erben der Grafen von Lutterberg-Scharzfeld), den Braunschweiger Welfen und den Grafen von Schwarzburg. Diese erhielten 1463 zwei Drittel und 1593 (nach Aussterben der Honsteiner) das letzte Drittel der Burg von Hessen-Kassel.
Inzwischen verlor sie ihre wehrhafte Bedeutung, denn die im Frühjahr 1525 von aufständischen Bauern des Klettenberger-Scharzfelder Haufens zerstörte Burg wurde nicht wieder aufgebaut. Die Minnigeröder Herren verwalteten ihr Gebiet von Bockelnhagen aus und übernahmen 1546 gemeinsam mit den Honsteinern für ihr Gericht die Augsburgische Konfession. Inzwischen meldeten die welfischen Herzöge von Braunschweig, ebenfalls als Honsteiner Erbe, ihren Anspruch auf das Allenberger Amt an und besetzten 1612 dieses Territorium. Durch Prozesse vor dem Reichskammergericht erzielte Schwarzburg die Rückgabe, konnte sein Recht aber durch die Wirren des Dreißigjährigen Krieges nicht verwirklichen. Deshalb erhob das Kurfürstentum Brandenburg (später Preußen) nicht nur auf das Honsteiner, sondern auch auf das Allerburger Gebiet seine Ansprüche. Erneut wurde 1654 und 1706 bestätigt, dass diese Herrschaft zu Schwarzburg gehört.
Infolge des Wiener Kongresses wurde aber 1816 neben dem Amt Großbodungen auch das Allerberger Amt von Schwarzburg an Preußen abgetreten und dem Kreis Worbis zugeschlagen, mit dem es bis heute (ab 1994 Landkreis Eichsfeld) Freud und Leid teilte.