Burg Stein

Über die Gründer und das Jahr der Erbauung der Burg Stein (bei Lengenfeld unterm Stein) lassen sich nur Vermutungen anstellen. Allerdings sind sich die Historiker einig, dass die Burg um 1150 errichtet wurde.

Im 11. Jahrhundert wird die Erblichkeit der Mannlehen zur Regel und auch die Grafschaften gelten als solche.

Ihre Besitzer suchten in den jeweiligen Amtsbezirken die Grundherrschaft zu erlangen, das heißt einfache Grundherren erwarben die Grafenrechte mit oder ohne Titel. Dies waren die Anfänge der Grundherrschaften (Abgrenzung der Territorien).

Um den erworbenen Besitz abzusichern, wurden überall Burgen und Schlösser errichtet, wobei die Besitzer sich nach ihren Stammsitzen bzw. Dienstlehen nannten.

Nachdem die Burg Stein im 12. und 13. Jahrhundert mehrmals die Besitzer infolge von Schenkung, Kauf und Erbfolge gewechselt hatte, erwarb im Jahre 1326 das Kurfürstentum Mainz einen Teil der Burg Stein und erweiterte somit seinen Besitz. Dreizehn Jahre später verpfändet Erzbischof Heinrich seine Hälfte der Burg Stein an Johann und Heinrich von Hanstein.

Die andere Hälfte der Burg war in den Jahren zwischen 1332 und 1341 an den Markgrafen Friedrich von Meißen gekommen. Mainz besaß das „Nydderste Hus“ (niedrigste Haus) und Meißen die Oberburg.

Die Besitzanteile an der Burg wurden in den nachfolgenden Jahren geviertelt und sogar geachtelt.

Im Jahre 1620 erlitt die Burg durch die schwedischen Truppen, Tillys und Wallensteins Heer arge Beschädigungen, wonach sie sich nicht wieder zum früheren Glanze erhob. Zwar blieb die Burg Sitz der Verwaltung und des Vogtes, doch verödeten sie und die angegliederte Stadt immer mehr.